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OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses; Rechtliche Qualifikation des Daseins eines ungewollten Kindes als Schadensquelle bei fehlerhaftem Schwangerschaftsabbruch; Schadensersatz im Fall des Ablaufs der Frist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses; Rechtliche Qualifikation des Daseins eines ungewollten Kindes als Schadensquelle bei fehlerhaftem Schwangerschaftsabbruch; Schadensersatz im Fall des Ablaufs der Frist ...
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- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95
Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses trotz BVerfG NJW 1993, 1751 ff.Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) ausgeführt, bei einem fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch komme eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle von Verfassung wegen ( Artikel 1 I Grundgesetz ) nicht in Betracht.
- BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93
Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis
Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95
Im Einzelfall kann aber eine entsprechende Bestätigungserklärung als Angebot für ein kausales Anerkenntnis verstanden werden, wenn zuvor zwischen den Beteiligten Streit oder Ungewißheit über Grund oder Höhe der Leistungspflicht herrschte und mit dem Anerkenntnis bezweckt war, diesen Streit oder diese Ungewißheit beizulegen (…Soergel-Häuser, BGB, 11. Aufl., Rz. 191 zu § 780, 781 m.w.N.; BGH WM 1995, 402, 404) [BGH 01.12.1994 - VII ZR 215/93] .