Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16026
OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,16026)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,16026)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,16026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,16026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses; Rechtliche Qualifikation des Daseins eines ungewollten Kindes als Schadensquelle bei fehlerhaftem Schwangerschaftsabbruch; Schadensersatz im Fall des Ablaufs der Frist ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses; Rechtliche Qualifikation des Daseins eines ungewollten Kindes als Schadensquelle bei fehlerhaftem Schwangerschaftsabbruch; Schadensersatz im Fall des Ablaufs der Frist ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95
    Fehlgeschlagener Schwangerschaftsabbruch als Grundlage eines schadensersatzrechtlichen Anerkenntnisses trotz BVerfG NJW 1993, 1751 ff.

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) ausgeführt, bei einem fehlgeschlagenen Schwangerschaftsabbruch komme eine rechtliche Qualifikation des Daseins eines Kindes als Schadensquelle von Verfassung wegen ( Artikel 1 I Grundgesetz ) nicht in Betracht.

  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.05.1995 - 5 U 38/95
    Im Einzelfall kann aber eine entsprechende Bestätigungserklärung als Angebot für ein kausales Anerkenntnis verstanden werden, wenn zuvor zwischen den Beteiligten Streit oder Ungewißheit über Grund oder Höhe der Leistungspflicht herrschte und mit dem Anerkenntnis bezweckt war, diesen Streit oder diese Ungewißheit beizulegen (Soergel-Häuser, BGB, 11. Aufl., Rz. 191 zu § 780, 781 m.w.N.; BGH WM 1995, 402, 404) [BGH 01.12.1994 - VII ZR 215/93] .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht